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verbraucherinsolvenzen

Schuldenfrei in wenigen Jahren? Ich berate, unterstütze und vertrete Sie bei der Erreichung dieses Ziels, indem ich zunächst mit Ihren Gläubigern verhandle mit dem Ziel, eine Vereinbarung zu erzielen, wonach Sie bei entsprechender Leistungsfähigkeit über einen gewissen Zeitraum Zahlungen erbringen, die an die Gläubiger verteilt werden und danach Ihnen die Restverbindlichkeit erlassen wird.

Sollte eine solche Vereinbarung nicht zu erzielen sein, berate, unterstütze und vertrete ich Sie bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, bei dem Sie die Möglichkeit haben, in neuerdings DREI Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schuldenfrei zu sein (wenn und soweit die Forderung des Gläubigers nicht auf einer von Ihnen begangenen vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht).

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